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Satzung

Erwerb der Mitgliedschaft
  • Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat bekennt.
  • Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

 

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Mitglieder können aktiv tätig werden.
  • Personen, die vergleichbaren Hilfsorganisationen angehören, können im ASB nicht tätig werden.
  • Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied stimmberechtigt. In die Funktion der geschäftsführenden Vorstände und Kontrollkommissionen können nur voll geschäftsfähige Mitglieder gewählt werden.
  • Mitglieder genießen im Dienst für den ASB Versicherungsschutz nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge. Gerichtsstand für die aus den Mitgliedsrechten und -pflichten entstehenden Rechtsansprüche ist das Gericht am Ort der für die unmittelbare Betreuung des Mitglieds zuständigen Organisationsstufe.
  • Das Mitglied hat Beiträge zu zahlen, deren Höhe von der Bundeskonferenz des ASB Deutschland e.V. festgesetzt wird. Eine Rückforderung bereits bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.

 

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  • durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist
  • durch Tod
  • durch Beitragsrückstände von mehr als 6 Monaten, die trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden
  • durch Ausschluss aus dem ASB

 

Bei Austrittswunsch oder Tod des Mitgliedes ist eine Kündigung an unseren Mitgliedsservice zu schreiben:

E-Mail:

Tel.: (0800) 2722255


Regelung von Ausschlussverfahren

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:

  • wenn es den ASB grob fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt hat
  • wenn es den Anordnungen der Vorstände, soweit diese auf der Satzung oder den Beschlüssen der zuständigen Organe beruhen, nicht folgt
  • wenn es sich Eigentum des ASB angeeignet hat.
 
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