Satzung
Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat bekennt.
- Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder können aktiv tätig werden.
- Personen, die vergleichbaren Hilfsorganisationen angehören, können im ASB nicht tätig werden.
- Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied stimmberechtigt. In die Funktion der geschäftsführenden Vorstände und Kontrollkommissionen können nur voll geschäftsfähige Mitglieder gewählt werden.
- Mitglieder genießen im Dienst für den ASB Versicherungsschutz nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge. Gerichtsstand für die aus den Mitgliedsrechten und -pflichten entstehenden Rechtsansprüche ist das Gericht am Ort der für die unmittelbare Betreuung des Mitglieds zuständigen Organisationsstufe.
- Das Mitglied hat Beiträge zu zahlen, deren Höhe von der Bundeskonferenz des ASB Deutschland e.V. festgesetzt wird. Eine Rückforderung bereits bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist
- durch Tod
- durch Beitragsrückstände von mehr als 6 Monaten, die trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden
- durch Ausschluss aus dem ASB
Bei Austrittswunsch oder Tod des Mitgliedes ist eine Kündigung an unseren Mitgliedsservice zu schreiben:
E-Mail:
Tel.: (0800) 2722255
Regelung von Ausschlussverfahren
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:
- wenn es den ASB grob fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt hat
- wenn es den Anordnungen der Vorstände, soweit diese auf der Satzung oder den Beschlüssen der zuständigen Organe beruhen, nicht folgt
- wenn es sich Eigentum des ASB angeeignet hat.
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